Urheber
Der/ Die vorliegende(n) Entwurf/ Entwürfe steht/ stehen gemäß § 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) als persönliche
geistige Schöpfung unter dem Schutz des UrhG. Geschützt ist der Urheber insbesondere vor einer unberechtigten
Veröffentlichung, der Missachtung der Urheberschaft oder der Entstellung des Werkes sowie vor einer unberechtigten
Verwertung, insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung oder Ausstellung des Werkes.
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